Arbeitsverhältnis

Im Alltag eines laufenden Arbeitsverhältnisses taucht eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragestellungen auf, deren rechtliche Beurteilung dadurch erschwert wird, dass bestimmte Bereiche nicht oder nur teilweise gesetzlich geregelt sind. In diesen Fällen ist es notwendig, auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der örtlich zuständigen Landesarbeitsgerichte zurückzugreifen. So gibt es beispielsweise bis heute keine gesetzlichen Vorschriften zu Abmahnungen, alle Leitlinien ergeben sich aussschließlich aus der Rechtsprechung.


Unser Produktspektrum:

  • Beratung bei Ausübung des Weisungsrechtes
  • Überprüfung der AGG-Konformität des Unternehmens
  • Beratung zu Fragen der Ordnung des Betriebs wie
    • Disziplin, Loyalität und Verschwiegenheit
    • Alkohol und Drogen im Betrieb
    • sexuelle Belästigung
    • Integration ausländischer / behinderter / älterer Mitarbeiter
    • Mobbing
  • Entwurf und Kontrolle von Abmahnungen, z. B. bei
    • Vertragsverletzungen
    • Leistungsschwächen
  • Beratung in Arbeitszeitfragen
    • Arbeitszeitregelungen
    • Flexibilisierung
    • Überstunden
  • Beratung in Entgeltfragen
    • Entgeltstrukturen
    • variable Vergütungsbestandteile
    • Lohnpfändung und Lohnabtretung
  • Beratung in Teilzeitfragen
  • Beratung in Krankheitsfällen
    • Maßnahmen bei erhöhtem Krankenstand
    • Arbeitsunfälle
    • psychische Erkrankungen
    • Schwerbehinderungen
  • Beratung bei
    • Mutterschutz
    • Elternzeit
  • Gestaltung und Implementierung unternehmens-/konzerneigener Verhaltenskodices
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Streitfällen
  • Know-How-Transfer durch Inhouse-Schulungen