Betriebsverfassung
Mit dem Betriebsverfassungsrecht regelt der Gesetzgeber die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretungen, insbesondere den Betriebsräten. Die gute Zusammenarbeit zwischen Management und Betriebsrat ist ein Baustein des gemeinsamen Erfolges, da die Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen oft von der Mitwirkung des Betriebsrates abhängt. Dies gilt für viele Bereiche des unternehmerischen Handelns, etwa für die Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern, die Anordnung von Überstunden, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, den Widerruf übertariflicher Leistungen, die Einführung neuer Techniken oder grundsätzliche Strukturentscheidungen.
Regelmäßig lassen sich solche Maßnahmen wirksam nur unter korrekter Beteiligung des Betriebsrates durchführen. Der wichtigste Aktivposten zur Vermeidung von Konfrontationen, Blockaden und wechselseitigen Nadelstichen ist daher die zuverlässige Fachkenntnis über den Umfang, aber auch die Grenzen der gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Unser Produktspektrum:
- Beratung anlässlich bevorstehender Betriebsratswahlen
- Der erste Betriebsrat
- Struktur der Betriebsverfassung
- Wichtige Weichenstellungen
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstandes
- Formalia der Betriebsratswahl, leitende Angestellte
- Wahlanfechtung
- Beratung in der täglichen Zusammenarbeit
- Umfang der Betriebsratsarbeit
- Sachausstattung des Betriebsrats
- Schulungen der Betriebsratsmitglieder
- Beratung in Fragen sozialer Mitbestimmung
- Arbeitszeit, Entgelte
- Technische Einrichtungen
- Beratung in Fragen personeller Mitbestimmung
- Einstellungen, Eingruppierungen und Versetzungen
- Personalplanung, Personalentwicklung und Weiterbildung
- Beratung in Fragen wirtschaftlicher Mitbestimmung
- Betriebsänderungen
- Wirtschaftsausschuss
- Entwurf und Gestaltung von
- Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleichen und (Transfer-)Sozialplänen
- Unterstützung, Begleitung und Vertretung in
- Einigungsstellenverfahren
- Beschlussverfahren
- Mediation zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung
- Know-How-Transfer durch Inhouse-Schulungen