Handelsvertreterrecht

Ein Unternehmen kann seinen Außendienst rechtlich mit festangestellten Außendienstmitarbeitern oder mit freien Handelsvertretern besetzen. Beide haben letztendlich die akquisitorische Aufgabe, für das Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen. Während die Erstgenannten aber als Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht unterliegen, sind die Handelsvertreter als selbständige Gewerbebetreibende speziellen Regelungen des Handelsgesetzbuches unterworfen. Das Handelsvertreterrecht enthält schwerpunktmäßig Regelungen zur erfolgsbezogenen Vergütung (der Provision) sowie zum speziellen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

In der Praxis hat es sich eingebürgert, das Rechtsverhältnis zwischen Unternehmen und Handelsvertreter im Rahmen des gesetzlich Zulässigen umfassend durch Verträge zu gestalten. Dies gilt insbesondere für bestimmte Branchen wie etwa die Versicherungswirtschaft. Neben den Detailfragen nach den wechselseitigen Ansprüchen bereitet mitunter die Abgrenzung zwischen dem im Außendienst tätigen Arbeitnehmer und dem selbständigen Handelsvertreter Schwierigkeiten.

Unser Produktspektrum:

  • Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
  • Prüfung, Geltendmachung und Abwehr typischer Forderungen wie etwa
    • Provisionsansprüche
    • Ausgleichsansprüche
  • Beendigung von Handelsvertreterverträgen

  • Behandlung branchenspezifischer Besonderheiten der Versicherungswirtschaft