Individualarbeitsrecht

 

Unter Individualarbeitsrecht versteht man alle diejenigen Regeln, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar betreffen.

Damit gehören zum Individualarbeitsrecht insbesondere das Arbeitsvertragsrecht und alle Normen, die das tägliche Zusammenleben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln, wie zum Beispiel Teilzeit und Befristung, Urlaub, Krankheit usw., sowie das Kündigungsrecht.