Kostenplanung

Zu einer guten Beratung wie wir sie verstehen gehört es, die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens zu analysieren – und eventuell auch offen und ehrlich von unserer weiteren Inanspruchnahme abzuraten, wenn die Risiken zu hoch sind.

Die Kostenfrage ist das weitere Kriterium für Ihre Entscheidung, Ihre Rechte zu verfolgen. Daher besprechen wir mit Ihnen, ob die Durchsetzung Ihres Anliegens auch unter finanziellen Gesichtspunkten verhältnismäßig ist, denn bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bis zur zweiten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.

Wir berechnen unser Honorar auf der Grundlage des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterRechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder vereinbaren mit Ihnen die Abrechnung nach Stundenhonorar, dessen Höhe sich nach dem benötigten Aufwand bemisst. Eine Erstberatung kostet nach dem RVG maximal 210,00 EUR (zzgl. Mwst.), die bei weiterer Inanspruchnahme verrechnet werden.

Qualität hat ihren Preis, das wollen wir nicht verschweigen, vor bösen – und in der Regel teuren - Überraschungen aber können und wollen wir Sie schützen.