Tendenzbetriebe

 
In einigen Betrieben muss der Arbeitnehmerschutz insbesondere, was die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates angeht, zugunsten des Tendenzschutzes zurückstehen.

Dies kann Betriebe mit karitativen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder politischen Zielrichtungen ebenso betreffen wie Presse- und Medienbetriebe. Auch in diesem sehr speziellen Segment des Arbeitsrechts verfügen wir über jahrelange praktische Erfahrung.

 

Unser Produktspektrum:


Über unsere sonstigen Leistungen im allgemeinen Arbeitsrecht hinaus bieten wir in diesem Spezialbereich

  • Prüfung der Tendenz- und Tendenzträgereigenschaft
  • Festlegung des Umfangs der Mitbestimmungsrechte bei Tendenzmaßnahmen
  • Bestimmung besonderer Tendenzpflichten
  • Sorgfältige Berücksichtigung des Tendenzschutzes im Kündigungsrecht